Verpackungsgesetz & EU-Verpackungsverordnung: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Aktuelles Compliance-Thema mit hoher Brisanz (PPWR ab 2026). Macht die TIER Group als mitdenkenden Beschaffungspartner sichtbar und fängt Entscheider-Suchanfragen rund um Verpackungspflichten ab.

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Lucas Scherer
Recht & Compliance

Das Verpackungsgesetz stand lange im Schatten anderer Compliance-Themen – mit der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR) rückt Verpackung jedoch ganz oben auf die Entscheider-Agenda. Wer Produkte, Werbemittel oder Merchandise mit Verpackung in Verkehr bringt, trägt rechtliche Pflichten, die schon heute gelten und sich ab 2026 weiter verschärfen. Dieser Beitrag ordnet ein, was das deutsche Verpackungsgesetz verlangt, was die PPWR EU-weit zusätzlich bringt und welcher Handlungsbedarf sich daraus für Marketing- und Beschaffungsverantwortliche ergibt.

Ein Hinweis vorab: Dieser Artikel dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Rechtliche Aussagen sollten Sie vor verbindlichen Entscheidungen fachlich prüfen lassen.

Das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kürze

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) ist seit 2019 in Kraft und setzt die europäische Verpackungsrichtlinie in deutsches Recht um. Es verpflichtet alle Unternehmen, die verpackte Waren erstmals gewerblich in Deutschland in Verkehr bringen – unabhängig von Material oder Menge. Eine Mindestschwelle gibt es nicht: Schon ein einziges verpacktes Produkt löst die Pflichten aus.

Die zentralen Verpflichtungen sind:

  • Registrierung im Verpackungsregister LUCID der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Diese Pflicht gilt seit dem 1. Juli 2022 und ist kostenfrei. Ohne gültige Registrierung darf systembeteiligungspflichtige Verpackung nicht in Verkehr gebracht werden.
  • Beteiligung an einem dualen System (Lizenzierung) für alle Verpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen. Die Registrierung allein genügt hier nicht – die Lizenzierung ist verpflichtend und kostenpflichtig.
  • Regelmäßige Datenmeldungen über die in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen. Diese Meldungen gehen sowohl an das duale System als auch an das LUCID-Register der ZSVR.

Betroffen sind nicht nur klassische Produktverpackungen, sondern ausdrücklich auch Versand- und Umverpackungen – also genau die Kartons, Polster und Beutel, in denen Werbemittel und Merchandise versendet werden. Verstöße können empfindlich sein: Das Gesetz sieht Bußgelder von bis zu 200.000 Euro pro Fall vor, hinzu kommen mögliche Vertriebsverbote.

Was die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) zusätzlich bringt

Mit der Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) – der Verordnung (EU) 2025/40 – schafft die EU erstmals einen einheitlichen, unmittelbar geltenden Rechtsrahmen für Verpackungen. Anders als eine Richtlinie muss eine EU-Verordnung nicht erst in nationales Recht überführt werden: Sie gilt in allen Mitgliedstaaten direkt.

Die PPWR wurde am 22. Januar 2025 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten. Der Großteil der Anforderungen gilt nach einer Übergangsfrist ab dem 12. August 2026, einzelne Pflichten greifen mit weiteren Stichtagen später.

Die Verordnung verfolgt im Kern vier Stoßrichtungen:

  1. Abfallvermeidung und Reduktion von Leerraum. Überflüssiges Verpackungsvolumen wird begrenzt; insbesondere im Versand soll das Verhältnis von Leerraum zu Produkt deutlich sinken.
  2. Recyclingfähigkeit. Verpackungen müssen recyclinggerecht gestaltet sein. Ab dem 1. Januar 2030 müssen sie zu mindestens 70 Prozent recyclingfähig sein; ab 2038 gelten verschärfte Anforderungen an die Recyclingfähigkeitsklassen.
  3. Mindesteinsatz von Rezyklat. Für Kunststoffverpackungen gelten ab 2030 verbindliche Mindestquoten an recyceltem Material (Post-Consumer-Rezyklat), je nach Kategorie zwischen 10 und 35 Prozent.
  4. Einschränkung bestimmter Einweg- und überflüssiger Verpackungen. Bestimmte Formate werden eingeschränkt oder verboten.

Wichtig: Die PPWR ersetzt das deutsche Verpackungsgesetz nicht vollständig, sondern überlagert und ergänzt es. Registrierungs- und Lizenzierungspflichten über LUCID bleiben weiterhin relevant.

Vergleich Verpackungsgesetz und EU-Verpackungsverordnung
Aspekt Verpackungsgesetz (VerpackG, DE) EU-Verpackungsverordnung (PPWR)
Rechtsnatur nationales Gesetz (seit 2019) EU-Verordnung (VO (EU) 2025/40), unmittelbar gültig
Kernpflichten LUCID-Registrierung, Lizenzierung (duales System), Datenmeldung Recyclingfähigkeit, Rezyklatquoten, Abfallvermeidung
Geltung laufend in Kraft seit 11.02.2025, Anwendung ab 12.08.2026
Betroffen wer verpackte Waren erstmals in DE in Verkehr bringt alle, die im EU-Binnenmarkt Verpackung in Verkehr bringen

Warum das für Werbemittel & Merchandise relevant ist

Wer Werbeartikel, Welcome Kits oder Corporate Merchandise versendet, bringt Verpackung in Verkehr – und fällt damit potenziell unter beide Regelwerke. Genau hier unterschätzen viele Unternehmen ihre Pflichten, weil Verpackung im Marketing oft als Nebensache gilt.

Drei Aspekte machen das Thema für Werbemittel besonders konkret:

  • Versandverpackung zählt mit. Der Karton, das Seidenpapier und die Polsterung eines hochwertigen Werbegeschenks sind im Sinne des Gesetzes Verpackung – mit allen Melde- und Lizenzpflichten.
  • Designerwartungen ändern sich. Die PPWR verschiebt den Maßstab: weniger Material, höhere Recyclingfähigkeit, dokumentierte Rezyklatquoten. Aufwendige, schwer trennbare Verpackungen geraten unter Druck.
  • Markenwahrnehmung. Nachhaltige, regelkonforme Verpackung ist zunehmend Teil der Markenbotschaft – gerade bei Geschenken an Kunden und Mitarbeitende. Wer hier vorausdenkt, kombiniert Compliance mit Wirkung, wie auch unsere Beiträge zu nachhaltigen Werbeartikeln und Werbegeschenken für Kunden zeigen.

Handlungsbedarf: Diese Schritte sollten Unternehmen prüfen

Die gute Nachricht: Die Anforderungen lassen sich strukturiert angehen. Folgende Schritte helfen, den eigenen Status zu klären und Lücken zu schließen:

  1. Betroffenheit klären. Prüfen Sie, ob und in welchem Umfang Ihr Unternehmen verpackte Waren oder Werbemittel erstmals in Deutschland beziehungsweise in der EU in Verkehr bringt.
  2. Registrierungs- und Lizenzierungspflichten prüfen. Stellen Sie sicher, dass eine gültige LUCID-Registrierung vorliegt und systembeteiligungspflichtige Verpackungen bei einem dualen System lizenziert sind.
  3. Verpackungsdesign überprüfen. Bewerten Sie Material, Volumen und Trennbarkeit – mit Blick auf Materialreduktion, Recyclingfähigkeit und Rezyklateinsatz nach PPWR-Maßstäben.
  4. Lieferkette einbinden. Klären Sie mit Lieferanten und Beschaffungspartnern, wer welche Daten liefert und wer welche Pflicht trägt.
  5. Dokumentation aufsetzen. Etablieren Sie nachvollziehbare Nachweise zu Mengen, Materialien und Quoten – sie sind die Grundlage für Meldungen und mögliche Prüfungen.

Verpackung mitdenken – statt nachträglich reparieren

Compliance gelingt am einfachsten, wenn Verpackung von Anfang an Teil der Beschaffung ist – und nicht erst nachträglich repariert werden muss. Wer Produkt, Verpackung und Lieferung getrennt betrachtet, riskiert Brüche: nicht lizenzierte Versandkartons, schwer recycelbare Materialien oder fehlende Mengennachweise.

Als End-to-End-Beschaffungspartner berücksichtigt die TIER Group Material, Verpackung und Lieferung gemeinsam. So lassen sich rechtliche Anforderungen und Markenanspruch von Beginn an zusammendenken – aus einer Hand, statt über viele Schnittstellen.

Quellen und weiterführende Informationen:

Unsicher, was die neuen Verpackungsregeln für Ihre Werbemittel bedeuten? Sprechen Sie mit der TIER Group – wir denken Material, Verpackung und Lieferung von Anfang an zusammen und unterstützen Sie dabei, Ihre Beschaffung regelkonform und markengerecht aufzustellen. Jetzt unverbindlich beraten lassen.

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